Wie funktioniert grenzüberschreitende Polizeiarbeit?
Zu den erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen gehört auch die bereits seit 2003 vertraglich geregelte grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit zwischen der Schweiz und Deutschland bzw. Österreich. Eingebunden in das Vertragswerk, das mit Schengen noch an Bedeutung gewinnen wird (Anschluss an das Schengen Information System SIS), sind jetzt schon die Polizeikorps der Kantone Basel-Stadt, Basel-Land, Aargau, Zürich, Schaffhausen, Thurgau und St. Gallen, der deutschen Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern sowie des österreichischen Vorarlberg. Kernstück ist das Prinzip der «Nacheile», das heisst: Wenn «Gefahr in Verzug» ist, kann theoretisch die Schweizer Polizei die Verfolgung eines Straftäters durch ganz Deutschland aufnehmen - und umgekehrt. Auch Observierungen sind unter dem Nacheile-Prinzip geregelt, nicht aber Verhaftungen. Diese müssen von der Polizei im jeweiligen Land durchgeführt werden.
Bild: SF/Daniel Ammann |
Ebenfalls nicht unter «Nacheile» fallen in der Regel Ermittlungen in einem Mordfall, da sie geplant werden können. Ermittelt wird immer von der Polizei, auf deren Hoheitsgebiet die Leiche gefunden wurde, unabhängig von der Nationalität des Opfers oder vom Tatort, wo die Tat mutmasslich oder tatsächlich begangen wurde.
Im Fall «Seenot» kann die Kripo Konstanz in der Person von Klara Blum keine eigenständigen Ermittlungen in der Schweiz durchführen, selbst wenn alle Spuren dorthin führen. Sie braucht ein Schweizer Gegenüber, das ihr die entsprechenden untersuchungsrichterlichen Befugnisse, zum Beispiel für eine Hausdurchsuchung, einholt: Reto Flückiger.
Bei einer Reihe von Straftaten würde eine Sonderkommission gebildet, bestehend aus Ermittlern von beiden Seiten der Grenze. Die Federführung würde dort angesiedelt, wo die schwerste Tat begangen wurde.
SF-Pressemappe / SWR-Pressemappe
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