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Ärger mit Hörbüchern

Im Fadenkreuz: das Fadenkreuz

Das Fadenkreuz als unverwechselbares TATORT-Signet der Erfolgs-Krimireihe der ARD hat in den letzten Monaten für juristischen Streit  zwischen zwei Verlagen und der ARD gesorgt. Die für Fans und Hörbuch-Freunde nun spürbarste Folge: die im Februar 2009 vom Discounter ALDI angebotenen Hörbücher dürfen vorerst nicht weiter vertrieben werden und kommen in den Giftschrank. Glücklich ist, wer diese Hörbücher noch ergattern konnte.

Die Hörbücher, die im Februar 2009 beim großen Discounter ALDI-Nord verkauft wurden, dürfen nicht mehr vertrieben werden.

Die Hörbücher, die ALDI-NORD ab 19. Februar 2009 in seinen Filialen anbot, basierten dabei auf Geschichten und originalen Drehbüchern, die in der Vergangenheit als TATORT-Krimi verfilmt wurden und teilweise sogar in Romanform vorlagen. Die Hörbücher wurden u.a. von Schauspielern eingelesen, die derzeit in der TATORT-Krimireihe als Ermittler agieren und deutschlandweit als "TATORT"-Kommissare bekannt sind. Auf dem Cover der Hörbücher waren die Darsteller zudem werbewirksam abgebildet.

Teilweise trugen die Titel der Hörbücher auch die identischen Titel der Verfilmungen der TATORT-Krimis. Die Hörbücher erschienen dabei als "Hörbuch-Krimi", ohne das Wort TATORT zu nutzen, auch nicht im Fadenkreuz. Doch wer die Titel, Darsteller und Kommissarnamen kannte, wusste gleich, worum es hier ging: nämlich um TATORT-Krimis aus dem Fernsehen.

ALDI darf Hörbücher nicht mehr vertreiben

Das Treiben soll nun ein Ende haben: Der Südwestrundfunk (SWR), der derzeit den ARD-Vorsitz inne hat, hat am 8. April 2009 gegen den Vertrieb der ALDI-Hörbücher eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Frankfurt/Main erwirkt. Nach dieser einstwiligen Verfügung ist sowohl die Verwendung des Fadenkreuz-Logos als auch die Bezugnahme auf einige namentlich genannte berühmte TATORT-Kommissare unzulässig.

Ob und wie ALDI darauf reagiert, ist unbekannt. Der Discounter konnte die Hörbücher im Februar immerhin erwartungsgemäß schnell und nahezu komplett absetzen, regelrecht "verscherbeln" - zu einem Spottpreis von 3,99 Euro. Schon nach wenigen Tagen nach Erscheinen konnten über das Gebiet von ALDI-NORD verstreute Fans keine Exemplare mehr ergattern. Derzeit sind  diese Hörbücher vereinzelt nur noch über die Aktionsplattform "eBay" erhältlich.

"Kein markenrechtlicher Schutz für das Fadenkreuz"

Doch schon im letzten Herbst erging in Sachen Fadenkreuz ein Richterspruch. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz musste eine Unterlassungsklage des SWR gegen den die Bauer Verlagsgruppe verhandeln. Die Verlagsgruppe hatte bei ihrer Hörbuchreihe der Zeitschrift "TV Hören und Sehen" das Fadenkreuz-Logo ebenfalls mit dem Schriftzug "Krimi-Hörbuch" gekennzeichnet. Die ARD sah darin eine Verwechslungsmöglichkeit mit ihren eigenen TATORT-Hörbüchern.

Das Fadenkreuz mit TATORT-Schriftzug ist unverkennbar - auch ohne Schriftzug bringen es über 70% von Befragten mit dem TATORT-Krimi in Verbindung

Das Oberlandesgericht Koblenz erlaubte dem beklagten Verlag jedoch, auf dem Cover seiner Hörbücher weiterhin das Fadenkreuz und dem Zusatz "Krimi Hörbuch" zu verwenden. Damit wies das Oberlandesgericht die Unterlassungsklage des SWR vorerst ab und verneinte einen markenrechtlichen Schutz für das TATORT-Fadenkreuz.

Keine Verwechslungsgefahr?

Für die Richter könne eine Verwechslungsgefahr nur dann entstehen, wenn im Zusammenhang mit dem Fadenkreuz das Wort "TATORT" genannt werde. Nach dem Gerichtsurteil sei es ferner als unerheblich zu werten, dass die ARD selbst Hörbücher produziere und dort mit dem Fadenkreuz werbe, denn hier sei eine Verwechslungsgefahr ebenfalls ausgeschlossen, so die Richter.

Die Richter argumentierten, dass dort neben dem Fadenkreuz und dem Wort "TATORT" auf dem Cover jeweils auch  eine stilisierte "1" im Kreis, das bekanntes ARD-Signet zu sehen sei.  Deshalb werde es gemäß der  OLG-Richter für den Verbraucher "hinreichend deutlich" , dass es sich bei den Hörbüchern entweder um Produkte aus der TATORT-Reihe handele oder um Krimis von Autoren des beklagten Verlages, ergo: eine Verwechslung nicht möglich sei.

Schwebendes Verfahren

Das Urteil des OLG Koblenz (Az.: 6 U 958/08) erging damals jedoch im einstweiligen Verfügungsverfahren - einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes -  und berücksichtigte noch nicht ein Verkehrsgutachten, welches besagt, dass bis zu 70% der Befragten das zur Kennzeichnung der Hörbücher verwendete Logo mit dem Fadenkreuz und dem Schriftzug "Krimi-Hörbuch" dem TATORT bzw. der ARD zuordnen, auch ohne, dass das Wort TATORT erscheint.

Für die ARD bzw. den federführenden SWR ist damit ausreichend belegt, dass die Verwechslungsgefahr mit anderen Medienprodukten gegeben ist. Wie die Sache ausgeht, ist noch offen: eine Entscheidung des OLG Hamburg, bei dem die Rechtssache nun anhängig ist, steht derweil noch aus.

Um solche Streitereien in Zukunft zu verhindern, hat die ARD im August 2008 für das TATORT-Fadenkreuz auch ohne das Wort TATORT eine europäische Marke beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt angemeldet.

Francois Werner
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