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Musik im TATORT

Künftig Originaltonspur in der ARD-Mediathek?

Wer den TATORT nachträglich in der ARD-Mediathek schaut, musste bislang oftmals auf Musikstücke im Film verzichten, die in der TV-Ausstrahlung verwendet wurden. Aus rechtlichen Gründen mussten diese durch Illustrationsmusik ersetzt werden. Ein neuer Vertrag der ARD mit der GVL könnte nun die Änderung bringen.

 Showdown in Stuttgart, Bild: SWR
 Musikalisch hochwertiger TATORT mit Imogen Heap und The Pogues, Bild: RBB

TATORT Stuttgart: Sebastian Bootz spielt mit seiner Familie und in erster Linie gegen seine Schwiegermutter "Mensch ärgere dich nicht", die Szene wird im Hintergrund begleitet von Morricones charakteristischem "Spiel mir das Lied vom Tod". Doch wer den TATORT Altlasten in der Mediathek sah, musste auf diesen kleinen Gag verzichten und hörte an dieser Stelle Illustrationsmusik. Ein ähnlicher Fall im Berliner TATORT Die Unmöglichkeit, sich den Tod vorzustellen: Als markantes Stück kommt "Hide and Seek" von Imogen Heap vor, nach dessen Titel sich im Nachhinein viele Fans erkundigten. Wer das Stück in der Mediathek noch einmal hören wollte, suchte vergebens: Es wurde dort durch Illustrationsmusik von Fabian Römer ersetzt.

Das Problem des "Fernsehens auf Abruf"

Nicht nur der TATORT, sondern alle eigenen ARD-Produktionen sind in der Mediathek von diesem Phänomen betroffen. Der Grund hierfür ist bei der Rechteverwertungsgesellschaft GVL zu suchen, mit der die ARD lange Zeit keine umfassende Vereinbarung über die Nutzung bestehender musikalischer Werke in der Mediathek geschlossen hatte. Dabei ist nicht das Medium Internet an sich das Problem, sondern die sogenannte nicht-lineare Verbreitung der Produktionen. In der Mediathek stehen diese auf Abruf bereit, was rechtlich als öffentliche Zugänglichmachung bewertet wird. Viele Plattenfirmen hatten der GVL für eine solche Nutzung die Rechtewahrnehmung verweigert, sodass die Nutzung mit allen beteiligten Plattenfirmen einzeln auszuhandeln gewesen wäre. Im Gegensatz zu solchen auf Abruf bereitstehenden Mediathek-Beiträgen fällt ein Online-Live-Stream, der zeitgleich zur TV-Ausstrahlung gesendet wird, nicht in diese Rubrik und darf seit jeher die selben Musikstücke wie im TV enthalten.

GEMA, GVL - wer macht was?

 Die beiden musikalischen Verwertungs-gesellschaften in Deutschland, Bild: GVL/GEMA

Mit der Verwaltung von Musikrechten bringt man meist nur die GEMA in Zusammenhang. Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) vertritt die Rechte der Komponisten, Textdichter und Verleger eines Musikstückes. Damit sind Kompositionen und Liedtexte abgedeckt, nicht jedoch konkrete Aufnahmen dieser Werke. Dort setzt die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) an: Sie vertritt die Rechte der Werkinterpreten und Plattenfirmen. Dabei nimmt sie nur die Zweitverwertungsrechte an den Aufnahmen wahr, worunter die Verwendung im Radio und TV, in Diskotheken, Kaufhäusern oder anderen öffentlichen Orten fällt. Da die GEMA größtenteils das Inkasso für die GVL ausführt, ist sie die bekanntere Organisation von beiden.

Das bisherige Procedere

Da die ARD mit der GVL bis vor Kurzem keine allgemeine Vereinbarung über die Musiknutzung bei nicht-linearer Verbreitung getroffen hatte, verwendete sie in der Mediathek die sogenannte IT-Fassung des jeweiligen TATORTs. Diese IT-Fassungen wurden bereits lange vor Existenz der ARD-Mediathek als international nutzbare Version des Films produziert. Sie unterscheiden sich von der Sendefassung darin, dass in der Tonspur nur Musik verwendet wird, zu der alle Musikrechte beim Sender liegen. Wenngleich dies für die ARD eine praktische Lösung war und für die internationale Verwertung auch weiterhin beibehalten werden muss, wollen viele deutsche Zuschauer in der Mediathek die tatsächliche Originalfassung des Filmes sehen.

Eine neue Vereinbarung

 Neue Vereinbarung für die ARD-Mediathek, Bild: ARD/BR/Bavaria/Erika Hauri

Das ZDF traf mit der GVL bereits zum 1. Januar 2009 eine Vereinbarung für die Nutzung von bestehenden Musikaufnahmen in Mediathek-Beiträgen. Vor allem ist es der GVL dabei auch gelungen, die meisten Plattenfirmen dazu zu bewegen, ihre entsprechenden Rechte dafür in die GVL einzubringen. Nur sehr wenige Plattenfirmen waren dazu nicht bereit, unter den Major-Labels lediglich Warner. Von diesen Ausnahmen abgesehen steht dem ZDF seitdem das breite Repertoire bestehender Musikaufnahmen auch für die Mediathek zur Verfügung. Seit Ende Oktober 2011 besteht nun auch zwischen der GVL und der ARD für Produktionen aller ihrer Radio- und Fernseh-Anstalten eine solche Vereinbarung. Zwar hat die ARD zumindest bis Der Tote im Nachtzug noch nichts an ihrem Vorgehen geändert, der Weg für die Originaltonspur des TATORTs in der Mediathek wäre mit der neuen Vereinbarung jedoch zukünftig frei.

Timo Bredehöft

Quellen:

  • Sonoton-Newsletter 10/11
  • Informationen von Fabian Römer
  • gvl.de / gema.de
  • Tilo Gerlach, Guido Evers (Hrsg.): 50 Jahre GVL


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